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CHECKLISTE: 
Rechtssichere & barrierefreie 
Website in Deutschland (2025)

Rechtssichere & barrierefreie Website


Wer in Deutschland eine rechtssichere Website betreiben will, muss zwingend ein vollständiges Impressum, eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung sowie eine barrierefreie Gestaltung gemäß BITV 2.0 und EU-Richtlinie sicherstellen. Diese Checkliste enthält alle aktuellen Pflichtangaben und technischen Anforderungen für Impressum, Datenschutz und Barrierefreiheit – inklusive Barrierefrei-Erklärung nach §12a BGG und Schlichtungsverweis gemäß §16 BGG.

IMPRESSUM - Pflichtangaben gemäß §5 TMG

  • Vollständiger Name/Firma des Seitenbetreibers
  • Rechtsform (z. B. GmbH, e.K., UG)
  • Anschrift (kein Postfach)
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Vertretungsberechtigte Person(en)
  • Handelsregister-Nummer und Registergericht (falls zutreffend)
  • Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
  • Aufsichtsbehörde (z. B. für Berufsgruppen mit Zulassungspflicht)

DATENSCHUTZERKLÄRUNG (DSGVO-konform)

  • Verantwortlicher i.S.d. DSGVO (mit Kontaktdaten)
  • Hinweis auf Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
  • Auflistung aller eingesetzten Tools & Drittanbieter (z. B. Google Analytics, Facebook Pixel)
  • Informationen über Cookies und Tracking-Technologien
  • Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerruf etc.)
  • Hinweise auf Datenübertragung in Drittländer (inkl. Standardvertragsklauseln)
  • Kontakt zum Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden)

BARRIEREFREIHEIT – Anforderungen laut BITV 2.0 / EU-Richtlinie (EU 2016/2102)

Technische Anforderungen:
  • Alternativtexte für Bilder
  • Kontraste ausreichend (mind. 4.5:1)
  • Fokusführung mit Tastatur möglich (Tab-Key-Navigation)
  • Screenreader-Kompatibilität
  • Responsives Design für alle Geräte

Inhaltliche Anforderungen:
  • Leichte Sprache (z. B. Einleitung oder Erklärung zu komplexen Inhalten)
  • Deutsche Gebärdensprache (mind. Begrüßung oder Hauptinhalte)
  • Erklärung zur Barrierefreiheit („Barrierefrei-Erklärung“) nach § 12a BGG

Pflicht-Inhalte der Barrierefrei-Erklärung:
  • Stand der Barrierefreiheit (vollständig, teilweise, nicht barrierefrei)
  • Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren
  • Verweis auf das Schlichtungsverfahren (BGG §16)

Wer muss handeln und umsetzen?


Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von unter 2 Mio. €, sind Sie derzeit nicht gesetzlich verpflichtet, Ihre Website barrierefrei zu gestalten – auch nicht wenn Sie einen Onlineshop für Endverbraucher betreiben wird.

Was ist usnere Empfehlung?


  • Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit für alle Besucher erhöht
    • Responsives Design
    • Tab-Key-Navigation
  • Suchmaschinen (SEO)
    • Inhalte
    • Webseiten geschwindigkeit
    • Saubere Technick
  • rechtlich korrekte Angaben
    • Impressum
    • Datenschutz